
Am 3.9.2018 geht es endlich los und das beA-System wird wieder freigeschaltet (vgl. PE Nr. 23 v. 20.08.2018). Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Firma secunet, hat die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018 (vgl. PE Nr. 19 v. 27.06.2018) bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege. (Auszug aus: http://bea.brak.de/
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